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Secondment (Entsendung) Befristeter Einsatz, Heimatvertrag bleibt bestehen

Was ist ein Secondment?

Ein Secondment versetzt einen Mitarbeiter vorübergehend in eine andere Rolle, eine andere Konzerngesellschaft oder ein anderes Land — während der Arbeitsvertrag mit dem Heimatarbeitgeber in Kraft bleibt. Die entsandte Person behält Seniorität, Altersvorsorge und Rückfahrkarte; die aufnehmende Organisation erhält ihre Fähigkeiten und steuert für die Dauer des Einsatzes die tägliche Arbeit.

Der intakte Heimatvertrag unterscheidet das Secondment von einer Versetzung oder einer lokalen Neueinstellung: Nichts wird gekündigt, nichts lokal neu unterschrieben. Es ist das Instrument der Wahl, wenn ein Unternehmen eigene Leute für eine definierte Zeit anderswo braucht — für Wissenstransfer, einen Projektstart oder um die eigene Kultur in einen neuen Markt zu tragen.

Arten von Secondments

Der Begriff deckt mehrere unterschiedliche Konstellationen ab; der Compliance-Aufwand unterscheidet sich deutlich:

  • Internes grenzüberschreitendes Secondment: Ein Mitarbeiter wird einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung desselben Konzerns im Ausland zugewiesen — das klassische Vehikel für Markteintritt und Wissenstransfer.
  • Client Secondment: Professional-Services-Firmen setzen einen Anwalt, Ingenieur oder Berater zeitweise im Team des Kunden ein, bleiben aber Arbeitgeber.
  • Arbeitnehmerentsendung in der EU: Ein Arbeitgeber schickt Personal zur Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen Mitgliedstaat — das Szenario, für das die EU-Entsenderichtlinie geschrieben wurde.
  • Inländisches Secondment: ein befristeter Wechsel zwischen Abteilungen oder Gesellschaften innerhalb eines Landes — organisatorisch nützlich, rechtlich die leichteste Variante.

Die EU-Compliance-Ebene

Grenzüberschreitende Secondments innerhalb der EU folgen einem klar definierten, aber unnachsichtigen Regelwerk. Drei Punkte gehören auf jede Checkliste: die A1-Bescheinigung, die belegt, dass die entsandte Person im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes bleibt (nach den EU-Koordinierungsregeln bis zu 24 Monate möglich); die Entsenderichtlinie, die ihr die Kernarbeitsbedingungen des Gastlandes garantiert — Mindestentgelt, Arbeitszeit — und in der Regel eine vorherige Meldung bei den Behörden des Gastlandes verlangt; und die 183-Tage-Regel aus Doppelbesteuerungsabkommen, ab der die Einkommensteuerpflicht typischerweise ins Gastland wechselt.

Nichts davon ist eine Formalie. Eine fehlende A1 kann bei einer Prüfung doppelte Sozialabgaben und Bußgelder auslösen; eine versäumte Entsendemeldung wird in den meisten Mitgliedstaaten sanktioniert; und wer unbemerkt die 183 Tage überschreitet — oder durch seine Tätigkeit eine Betriebsstätte begründet — wird zum Steuerproblem. Die Regeln sind beherrschbar, müssen aber pro Land und pro Einsatz geprüft werden, vor Tag eins.

Secondment vs. lokale Einstellung vs. EOR im neuen Markt

Für die Besetzung eines neuen europäischen Marktes beantworten die drei Instrumente unterschiedliche Fragen. Ein Secondment bringt vertrautes Produktwissen und Unternehmenskultur in den Markt — ist aber befristet, Expat-Pakete sind teuer, und der entsandten Person fehlen meist Landessprache und Netzwerk. Eine lokale Einstellung ist dauerhaft und im Markt zu Hause, startet aber beim Produkt bei null. Ein Employer of Record ist kein dritter Personentyp, sondern ein Anstellungsvehikel, das diese lokale Einstellung ohne eigene Gesellschaft ermöglicht.

In der Praxis kombinieren die stärksten Setups beides: Ein entsandter Manager bringt Produkt und das Vertrauen der Zentrale mit, lokal rekrutierte Vertriebsmitarbeiter bringen den Markt. Die lokale Hälfte dieser Gleichung kennen wir aus eigener Arbeit — eine Country-Manager-Suche, die den polnischen Markt in sieben Wochen von null erschloss — und wir rekrutieren diese lokalen Gegenstücke in Märkten wie Polen, Schweden und Norwegen, während die entsandte Führungskraft den Wissenstransfer übernimmt.

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Häufige Fragen

Secondment (Entsendung) Befristeter Einsatz, Heimatvertrag bleibt bestehen

Ein einheitliches gesetzliches Maximum gibt es nicht — Unternehmenspraxis sind sechs Monate bis drei Jahre. Die praktischen Anker in der EU: Die A1-Bescheinigung hält die Sozialversicherung des Heimatlandes bis zu 24 Monate aufrecht, und jenseits von 183 Tagen im Gastland wechselt die Einkommensteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen üblicherweise dorthin.

Der Heimatarbeitgeber behält den Vertrag und führt in der Regel weiter die Gehaltsabrechnung, oft mit Weiterbelastung der Kosten an die aufnehmende Gesellschaft per Intercompany-Vereinbarung. Die Struktur der Weiterbelastung ist wichtig: Nachlässig aufgesetzt, kann sie im Gastland Betriebsstätten- oder Verrechnungspreisprobleme erzeugen.

Ein Secondment versetzt einen bestehenden Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland, während der Heimatvertrag weiterläuft. Ein Employer of Record dient dazu, eine neue, lokale Person in einem Land ohne eigene Gesellschaft anzustellen — der EOR wird rechtlicher Arbeitgeber. Das eine bewegt Ihre Leute, das andere lässt Sie neue anstellen.

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