Recruiting in Europa

Recruiting in Polen - Länderguide 2024

Recruiting in Polen 2024: Arbeitsrecht, Vertragsarten, ZUS-Beiträge, Urlaubsanspruch und die wichtigsten Recruiting-Kanäle - der Länderguide für Arbeitgeber.

Recruiting in Polen - Länderguide 2024 für Arbeitgeber
Inhaltsverzeichnis
  1. 1. Den polnischen Arbeitsmarkt verstehen
  2. 2. Rechtliche Anforderungen bei der Einstellung
  3. 3. Recruiting-Kanäle
  4. 4. Kulturelle Besonderheiten
  5. 5. Benefits und Vergütung
  6. Über JN Recruitment
  7. Häufig gestellte Fragen

Polen wird für Unternehmen, die ihr Geschäft ausbauen und neue Fachkräfte gewinnen wollen, immer attraktiver. Die strategische Lage in Europa, eine wachsende Wirtschaft und ein großer Pool gut ausgebildeter Fachkräfte eröffnen zahlreiche Möglichkeiten. Wenn Sie über Recruiting in Polen nachdenken, hilft Ihnen dieser ausführliche Leitfaden dabei, sich im dortigen Arbeitsmarkt sicher zu bewegen.

1. Den polnischen Arbeitsmarkt verstehen

Polen verfügt über eine breit aufgestellte Wirtschaft mit starken Branchen wie Industrie, IT und Dienstleistungen. Das Bildungssystem ist solide, ein hoher Anteil der Bevölkerung hat einen Hochschulabschluss, besonders in Ingenieurwesen, IT und Wirtschaft. Damit ist Polen ein erstklassiger Standort für Unternehmen, die qualifizierte Fachkräfte in diesen Bereichen suchen.

2. Rechtliche Anforderungen bei der Einstellung

Bevor Sie in Polen einstellen, sollten Sie den rechtlichen Rahmen kennen:

  • Arbeitsverträge: Nach polnischem Recht müssen Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden und die Beschäftigungsbedingungen benennen, darunter Tätigkeitsbeschreibung, Gehalt, Arbeitszeit und weitere Konditionen.

Arten von Arbeitsverträgen in Polen

  1. Umowа o pracę (Arbeitsvertrag)

  2. Umowa zlecenie (Auftragsvertrag)

  3. Umowa o dzieło (Werkvertrag)

  4. Umowa zlecenie z podmiotem gospodarczym (Auftragsvertrag mit einem Wirtschaftssubjekt)

  5. Umowa o praktyki studenckie i absolwenckie (Vertrag über Studenten- und Absolventenpraktika).

  • Arbeitserlaubnis und Visum: Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen eine Arbeitserlaubnis, etwa die Blaue Karte EU für hoch qualifizierte Fachkräfte. Das Verfahren unterscheidet sich je nach Art der Tätigkeit und Qualifikation der Person. Es empfiehlt sich, juristische Beratung hinzuzuziehen, um die aufenthaltsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

  • Sozialversicherung und Steuern: Arbeitgeber müssen sich bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) registrieren und für ihre Beschäftigten Beiträge zur Sozialversicherung, zur Krankenversicherung und zum Arbeitsfonds abführen.

Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte zahlen in das polnische Sozialversicherungssystem ein.

Die Beiträge des Arbeitgebers liegen insgesamt zwischen 19,21 % und 22,41 % des Bruttogehalts, der genaue Satz hängt von der Zahl der versicherten Beschäftigten und der Branche ab. Darin enthalten ist ein Anteil für die Unfallversicherung.

Beschäftigte tragen 13,71 % ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung bei. Beide Seiten können ihren jeweiligen Anteil in der Einkommensteuererklärung (PIT) geltend machen. Wenn Sie noch keine polnische Gesellschaft haben, kann ein Employer of Record in Polen die ZUS-Anmeldung, die Gehaltsabrechnung und die Beiträge für Sie übernehmen.

3. Recruiting-Kanäle

Um den polnischen Talentpool zu erschließen, kommen vor allem diese Kanäle infrage:

  • Online-Jobportale: Seiten wie Pracuj.pl, InfoPraca und GazetaPraca sind bei Jobsuchenden in Polen beliebt.

  • Personalberatungen: Eine lokale Personalberatung in Polen erreicht erfahrene Kandidatinnen und Kandidaten, die auf Stellenanzeigen nie reagieren.

  • Netzwerk und Social Media: LinkedIn bleibt ein wertvolles Instrument, um mit Fachkräften in Kontakt zu kommen, auch lokale Netzwerkveranstaltungen können sich lohnen.

4. Kulturelle Besonderheiten

Wer die polnische Geschäftskultur versteht, rekrutiert erfolgreicher:

  • Kommunikationsstil: Im beruflichen Umfeld werden in Polen Direktheit und Ehrlichkeit geschätzt. Kommunizieren Sie deshalb klar und unmissverständlich.

  • Arbeitsethos: Polinnen und Polen gelten als sehr leistungsbereit und engagiert. Hierarchien werden respektiert, gleichzeitig wird ein kooperativer und respektvoller Führungsstil geschätzt.

  • Sprache: Viele polnische Fachkräfte sprechen Englisch, besonders in größeren Städten und in Branchen wie IT. Sprachunterstützung oder Polnischkurse anzubieten, ist dennoch ein Pluspunkt.

5. Benefits und Vergütung

Um die besten Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, ist ein wettbewerbsfähiges Leistungspaket entscheidend. Übliche Benefits in Polen sind:

  • Jahresurlaub: Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Umfang mit Alter und Betriebszugehörigkeit steigt.

Regulär Beschäftigte in Polen erhalten mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub (Jahresurlaub). Wer über eine längere Betriebszugehörigkeit verfügt, hat in der Regel Anspruch auf 26 Tage oder mehr.

  • Zusatzleistungen: Viele Unternehmen bieten weitere Extras wie private Krankenversorgung, Fitnessmitgliedschaften und Essensgutscheine.

Über JN Recruitment

JN Recruitment ist eine vorausdenkende Personalberatung mit Sitz in Europa, die Innovation und Talent Acquisition konsequent zusammenbringt. Wir denken klassische Recruiting-Methoden neu und setzen moderne Strategien ein, um führende Unternehmen europaweit mit herausragenden Fachkräften zusammenzubringen. Bei JN Recruitment entwickeln wir maßgeschneiderte Recruiting-Lösungen für Unternehmen, die im europäischen Markt wachsen und ihre Teams gezielt verstärken wollen.

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

Arbeitgeber in Polen zahlen zwischen 19,21 % und 22,41 % des Bruttogehalts in die Sozialversicherung ein. Der genaue Satz hängt von der Zahl der versicherten Beschäftigten und der Branche ab. Beschäftigte tragen weitere 13,71 % ihres Bruttogehalts bei.

Regulär Beschäftigte in Polen haben Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub. Wer über eine längere Betriebszugehörigkeit verfügt, hat in der Regel Anspruch auf 26 Tage oder mehr.

Das polnische Recht kennt mehrere Vertragsarten: den regulären Arbeitsvertrag (umowa o pracę), den Auftragsvertrag (umowa zlecenie), den Werkvertrag (umowa o dzieło), den Auftragsvertrag mit einem Wirtschaftssubjekt sowie Verträge über Studenten- und Absolventenpraktika. Alle Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden und Angaben wie Gehalt und Arbeitszeit enthalten.

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen für eine Beschäftigung in Polen eine Arbeitserlaubnis. Das Verfahren unterscheidet sich je nach Art der Tätigkeit und Qualifikation der Person. Es empfiehlt sich, juristische Beratung hinzuzuziehen, um die aufenthaltsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

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Jonas Strambach – Director & Senior Recruiter, JN Recruitment
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