Beschäftigung & Benefits

Urlaubsanspruch in Frankreich - Urlaub, Feiertage und Elternzeit

Urlaubsanspruch in Frankreich: 30 Urlaubstage, 11 Feiertage, Krankschreibung, Mutterschutz und Elternzeit - der Überblick für Arbeitgeber im Jahr 2024.

Urlaubsanspruch und Freistellungen in Frankreich im Überblick
Inhaltsverzeichnis
  1. Jahresurlaub
  2. Feiertage
  3. Krankheitsbedingte Abwesenheit
  4. Mutterschutz, Vaterschaftsurlaub und Adoptionsfreistellung
  5. Elternzeit
  6. Weitere Freistellungen
  7. Häufig gestellte Fragen

In Frankreich profitieren Beschäftigte von einem umfassenden System aus Urlaubs- und Freistellungsansprüchen, das die Work-Life-Balance sichern und persönliche wie familiäre Bedürfnisse abdecken soll. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen zu Urlaubsanspruch und Freistellungen in Frankreich, Stand 2024:

Jahresurlaub

Beschäftigte in Frankreich haben Anspruch auf 30 Urlaubstage (jours ouvrables), die mit 2,5 Tagen pro gearbeitetem Monat entstehen. Das Urlaubsjahr läuft vom 1. Juni bis zum 31. Mai. Wichtig zu wissen: Zeiten wie der Mutterschutz zählen beim Aufbau des Urlaubsanspruchs als tatsächliche Arbeitszeit.

Feiertage

Frankreich hat 11 bezahlte Feiertage pro Jahr. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein bezahlter freier Tag allerdings nur am Tag der Arbeit (1. Mai). Viele Arbeitgeber gewähren dennoch an allen Feiertagen bezahlte Freistellung, geregelt über Arbeitsverträge oder Tarifverträge.

Krankheitsbedingte Abwesenheit

Bei Krankheit müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber und die französische Krankenkasse (Caisse Primaire d’Assurances Maladie - CPAM) innerhalb von 48 Stunden informieren und ein ärztliches Attest vorlegen. Das Krankengeld der CPAM beginnt am vierten Tag und ist auf einen bestimmten Tagessatz gedeckelt, zusätzliche Zahlungen richten sich nach Tarif- oder Betriebsvereinbarungen.

Mutterschutz, Vaterschaftsurlaub und Adoptionsfreistellung

Der Mutterschutz beträgt 16 Wochen, mit Verlängerungsmöglichkeit bei Risikoschwangerschaften oder Mehrlingsgeburten. Der Vaterschaftsurlaub umfasst 28 Tage, wobei die ersten 3 Tage der Arbeitgeber zahlt und den Rest die Sozialversicherung übernimmt. Die Adoptionsfreistellung richtet sich nach der Zahl der Kinder in der Familie und der Zahl der adoptierten Kinder, gezahlt wird sie von der Sozialversicherung auf Basis des durchschnittlichen Tagesverdienstes.

Elternzeit

Im Anschluss an Mutterschutz oder Vaterschaftsurlaub können Eltern unbezahlte Elternzeit oder Teilzeitmodelle für bis zu drei Jahre wählen, abhängig davon, das wievielte Kind in der Familie es ist. Diese Freistellung ist flexibel und lässt sich zwischen den Eltern aufteilen.

Weitere Freistellungen

Frankreich kennt darüber hinaus verschiedene weitere Freistellungen, etwa Sonderurlaub im Todesfall und Sabbaticals, jeweils mit eigenen Voraussetzungen und Vergütungsregeln. Die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall richtet sich zum Beispiel nach dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person, der Arbeitgeber zahlt diese Tage so, als hätte die Person gearbeitet.

Diese Ansprüche zeigen, wie konsequent Frankreich Beschäftigte über umfassende Freistellungsregeln unterstützt und dafür sorgt, dass genug Zeit für Erholung, Regeneration und Familie bleibt. Für Arbeitgeber, die nach Frankreich expandieren oder dort tätig sind, ist es entscheidend, diese Vorgaben zu kennen und einzuhalten - für die Rechtssicherheit ebenso wie für ein gutes Arbeitsumfeld. Wenn Sie keine eigene Gesellschaft vor Ort haben, kann ein Employer of Record in Frankreich die Verwaltung von Freistellungen und die rechtskonforme Gehaltsabrechnung für Sie übernehmen.

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Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

Beschäftigte in Frankreich haben Anspruch auf 30 Urlaubstage (jours ouvrables), die mit 2,5 Tagen pro gearbeitetem Monat entstehen. Das französische Urlaubsjahr läuft vom 1. Juni bis zum 31. Mai. Zeiten wie der Mutterschutz zählen dabei als tatsächliche Arbeitszeit.

Frankreich hat 11 bezahlte Feiertage pro Jahr, gesetzlich vorgeschrieben ist ein bezahlter freier Tag jedoch nur am Tag der Arbeit (1. Mai). Viele Arbeitgeber gewähren dennoch an allen Feiertagen bezahlte Freistellung, geregelt über Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber und die staatliche Krankenkasse (CPAM) innerhalb von 48 Stunden informieren und ein ärztliches Attest vorlegen. Das Krankengeld der CPAM beginnt am vierten Abwesenheitstag und ist auf einen Tagessatz gedeckelt, der über Tarif- oder Betriebsvereinbarungen aufgestockt werden kann.

Der Mutterschutz in Frankreich dauert 16 Wochen und kann bei Risikoschwangerschaften oder Mehrlingsgeburten verlängert werden. Der Vaterschaftsurlaub umfasst 28 Tage, wobei die ersten 3 Tage der Arbeitgeber zahlt und den Rest die Sozialversicherung übernimmt.

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