Beschäftigung & Benefits
Bezahlter Urlaub in der Schweiz: Anspruch und Regeln
Bezahlter Urlaub in der Schweiz: gesetzlicher Mindestanspruch, Urlaubsentgelt, Übertrag ins Folgejahr und Teilzeit - alle Regeln im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtlicher Rahmen
- Gesetzlicher Mindestanspruch
- Gesamtarbeitsverträge und Arbeitsverträge
- Berechnung des Urlaubsanspruchs
- Urlaubsentgelt
- Zeitpunkt und Planung des Urlaubs
- Ansammlung und Übertrag von Urlaubstagen
- Besondere Situationen
- Urlaub für Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte
- Häufig gestellte Fragen
Die Schweiz ist für ihre beeindruckende Landschaft und ihren hohen Lebensstandard bekannt - und für einen robusten Arbeitsmarkt mit großzügigen Leistungen für Mitarbeitende, darunter bezahlter Urlaub. Für Unternehmen, die in der Schweiz einstellen, ist es wichtig, diese Ansprüche zu kennen, um wettbewerbsfähige Angebote zu schnüren.
Rechtlicher Rahmen
Das Schweizer Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitgeber, allen Mitarbeitenden bezahlten Urlaub zu gewähren. Den rechtlichen Rahmen für die Urlaubsansprüche bilden das Bundesgesetz über den Arbeitsvertrag (Obligationenrecht) und das Arbeitsgesetz.
Gesetzlicher Mindestanspruch
Der gesetzliche Mindesturlaub in der Schweiz sieht wie folgt aus:
- Erwachsene (ab 20 Jahren): Mitarbeitende haben Anspruch auf mindestens vier Wochen (20 Arbeitstage) bezahlten Urlaub pro Jahr.
- Junge Arbeitnehmende (bis 20 Jahre): Beschäftigte unter 20 Jahren haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen (25 Arbeitstage) bezahlten Urlaub pro Jahr.
Diese Ansprüche gelten unabhängig davon, ob jemand in Voll- oder Teilzeit arbeitet; bei Teilzeitkräften werden die Urlaubstage anteilig berechnet.
Gesamtarbeitsverträge und Arbeitsverträge
Der gesetzliche Mindestanspruch ist die Untergrenze. Viele Mitarbeitende profitieren über Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder individuelle Arbeitsverträge von großzügigeren Regelungen. Solche Vereinbarungen können zusätzliche Tage über das gesetzliche Minimum hinaus vorsehen - ein Ausdruck dafür, welchen Stellenwert die Work-Life-Balance in der Schweizer Arbeitskultur hat.
Berechnung des Urlaubsanspruchs
Der Urlaub wird auf Basis der Arbeitstage berechnet, gesetzliche Feiertage zählen nicht mit. In der Schweiz umfasst eine übliche Arbeitswoche in der Regel fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag). Vier Wochen Urlaub entsprechen deshalb 20 Arbeitstagen.
Urlaubsentgelt
Während des Urlaubs haben Mitarbeitende Anspruch auf ihr volles reguläres Gehalt einschließlich Boni und Zulagen. Das Urlaubsentgelt wird üblicherweise zusammen mit dem normalen Lohn ausgezahlt, manche Arbeitgeber zahlen es aber auch als Einmalbetrag zu Beginn des Urlaubs. Ausländische Arbeitgeber ohne Schweizer Gesellschaft können die Payroll in der Schweiz über einen Employer of Record abwickeln lassen, der das Urlaubsentgelt zusammen mit Löhnen und Sozialabgaben übernimmt.
Zeitpunkt und Planung des Urlaubs
Arbeitgeber und Mitarbeitende sollten den Zeitpunkt des Urlaubs einvernehmlich festlegen und dabei sowohl die Wünsche der Mitarbeitenden als auch die betrieblichen Erfordernisse berücksichtigen. Das Schweizer Recht schreibt vor, dass einmal im Jahr mindestens zwei zusammenhängende Urlaubswochen gewährt werden müssen, damit Mitarbeitende sich über einen längeren Zeitraum erholen können.
Ansammlung und Übertrag von Urlaubstagen
Urlaubstage entstehen in der Regel im Lauf des Arbeitsjahres. Wer seine Urlaubstage nicht vollständig im Jahr nehmen kann, darf die nicht genutzten Tage grundsätzlich ins Folgejahr übertragen. Arbeitgeber setzen dabei jedoch oft eine Obergrenze für die übertragbaren Tage, und Mitarbeitende sollten ihren Urlaub nehmen, damit er nicht verfällt.
Besondere Situationen
In bestimmten Fällen, etwa bei Krankheit oder Mutterschaftsurlaub, können Mitarbeitende ihre Urlaubstage verschieben. Das Schweizer Arbeitsrecht schützt den Anspruch auf den vollen Urlaub und stellt sicher, dass unvorhergesehene Umstände nicht zum Verlust von Urlaubstagen führen.
Urlaub für Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte
Auch Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte in der Schweiz haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der anteilig berechnet wird. So werden alle Mitarbeitenden unabhängig von ihrer Vertragsform gleich behandelt.
Gut zu wissen
Häufig gestellte Fragen
Beschäftigte ab 20 Jahren haben Anspruch auf mindestens vier Wochen (20 Arbeitstage) bezahlten Urlaub pro Jahr, unter 20-Jährige auf mindestens fünf Wochen (25 Arbeitstage). Viele Mitarbeitende erhalten über Gesamtarbeitsverträge oder individuelle Arbeitsverträge mehr.
Ja. Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der anteilig (pro rata) berechnet wird. So werden alle Mitarbeitenden unabhängig von der Vertragsform gleich behandelt.
Ja. Während des Urlaubs haben Mitarbeitende Anspruch auf ihr volles reguläres Gehalt einschließlich Boni und Zulagen. Das Urlaubsentgelt wird in der Regel mit dem normalen Lohn ausgezahlt, manche Arbeitgeber zahlen es als Einmalbetrag zu Beginn des Urlaubs.
Nicht genommene Urlaubstage können grundsätzlich ins Folgejahr übertragen werden, viele Arbeitgeber begrenzen die Zahl der übertragbaren Tage jedoch. Das Schweizer Recht verlangt außerdem, dass einmal im Jahr mindestens zwei zusammenhängende Urlaubswochen gewährt werden.