Beschäftigung & Benefits

Krankmeldung in Italien: Ansprüche, Dauer und Vergütung

Krankmeldung in Italien: Karenzzeit, INPS-Krankengeld ab dem vierten Tag, maximal 180 Tage pro Jahr, Attest und Kündigungsschutz im Überblick.

Krankmeldung in Italien: Regeln zu Krankengeld, Attest und Kündigungsschutz
Inhaltsverzeichnis
  1. Einleitung
  2. Rechtlicher Rahmen
  3. Anspruch und Dauer
  4. Dauer der Krankheitszeit
  5. Ablauf der Krankmeldung
  6. Ärztliches Attest
  7. Vergütung während der Krankheit
  8. Beitrag des Arbeitgebers
  9. Kündigungsschutz
  10. Tarifverträge
  11. Häufig gestellte Fragen

Einleitung

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitnehmerrechte: Sie stellt sicher, dass Beschäftigte sich auskurieren können, ohne Job oder Einkommen zu verlieren. In Italien werden die Regeln dazu durch ein Zusammenspiel aus nationalem Recht, Tarifverträgen und betrieblichen Regelungen bestimmt. Dieser Artikel beleuchtet die Details der Krankheitsregelungen in Italien und gibt Arbeitnehmern wie Arbeitgebern einen umfassenden Überblick.

Rechtlicher Rahmen

Nationale Gesetzgebung

In Italien bilden das „Statuto dei Lavoratori“ (Arbeitnehmerstatut) und der „Codice Civile“ (Zivilgesetzbuch) den maßgeblichen rechtlichen Rahmen für Krankheitszeiten. Diese Gesetze legen die Grundrechte der Beschäftigten im Krankheitsfall fest. Eine zentrale Rolle bei der Abwicklung der Leistungen spielt zudem die italienische Sozialversicherung INPS.

 

Anspruch und Dauer

Krankengeld

Beschäftigte in Italien haben ab dem vierten Krankheitstag Anspruch auf Krankengeld von INPS. Die ersten drei Tage, bekannt als „periodo di carenza“ (Karenzzeit), trägt üblicherweise der Arbeitgeber, wobei die konkrete Regelung je nach Tarifvertrag variieren kann.

Dauer der Krankheitszeit

Wie lange Beschäftigte krankgeschrieben sein können, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Art der Erkrankung und vom Arbeitsvertrag. In der Regel besteht ein Anspruch auf maximal 180 Krankheitstage pro Jahr. In manchen Fällen, insbesondere bei schweren oder chronischen Erkrankungen, kann dieser Zeitraum verlängert werden.

Ablauf der Krankmeldung

Meldung

Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über die Erkrankung informieren, üblicherweise am ersten Abwesenheitstag. Die Meldung kann telefonisch, per E-Mail oder über einen anderen vom Arbeitgeber festgelegten Kanal erfolgen.

Ärztliches Attest

Für die Anerkennung der Krankheitszeit ist ein ärztliches Attest erforderlich. Dieses wird vom Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt und muss elektronisch an INPS übermittelt werden. Eine Kopie muss der oder die Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegen.

Vergütung während der Krankheit

Zahlungen der INPS

Ab dem vierten Krankheitstag zahlt INPS ein tägliches Krankengeld, das einem Prozentsatz des durchschnittlichen Tagesverdienstes entspricht. Der genaue Satz kann variieren, liegt aber typischerweise bei rund 50 % bis 66,67 % des regulären Gehalts.

Beitrag des Arbeitgebers

Für die ersten drei Krankheitstage zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Darüber hinaus können Tarifverträge vorsehen, dass Arbeitgeber das INPS-Krankengeld aufstocken, damit Beschäftigte während der Krankheit einen höheren Anteil ihres regulären Gehalts erhalten. Ausländische Unternehmen ohne italienische Gesellschaft können diese Arbeitgeberpflichten über Payroll- und EOR-Services in Italien an einen Employer of Record übertragen.

Kündigungsschutz

Schutz vor Kündigung

Das italienische Arbeitsrecht schützt Beschäftigte während einer Krankschreibung sehr weitgehend vor einer Kündigung. Allein wegen einer Erkrankung darf niemandem gekündigt werden. Überschreitet die Abwesenheit jedoch die maximal zulässige Dauer der Krankheitszeit, kann der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund haben, sofern alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten eingehalten werden.

Tarifverträge

Tarifverträge (contratti collettivi) prägen die Krankheitsregelungen in Italien maßgeblich. Diese zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Vereinbarungen können zusätzliche Leistungen und Schutzrechte über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus vorsehen. Beschäftigte sollten ihren jeweiligen Tarifvertrag prüfen, um ihre Rechte und Ansprüche im Krankheitsfall zu kennen.

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Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

Die ersten drei Krankheitstage trägt der Arbeitgeber, sie gelten als periodo di carenza (Karenzzeit). Ab dem vierten Tag zahlt die italienische Sozialversicherung INPS ein Krankengeld. Dieses liegt typischerweise bei rund 50 % bis 66,67 % des regulären Gehalts, und manche Tarifverträge verpflichten Arbeitgeber, den Betrag aufzustocken.

In Italien haben Beschäftigte in der Regel Anspruch auf maximal 180 Krankheitstage pro Jahr. Bei schweren oder chronischen Erkrankungen kann dieser Zeitraum in bestimmten Fällen verlängert werden.

Ja. Erforderlich ist ein Attest vom Hausarzt oder einem Facharzt, das elektronisch an INPS übermittelt wird; eine Kopie geht an den Arbeitgeber. Zusätzlich müssen Mitarbeitende ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über die Erkrankung informieren, üblicherweise am ersten Abwesenheitstag.

Das italienische Arbeitsrecht schützt Beschäftigte während der Krankheit sehr weitgehend vor einer Kündigung; allein wegen einer Erkrankung darf nicht gekündigt werden. Überschreitet die Abwesenheit jedoch die maximal zulässige Dauer der Krankheitszeit, kann der Arbeitgeber unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Pflichten einen Kündigungsgrund haben.

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