Beschäftigung & Benefits
Krankmeldung in Großbritannien: Regeln für Arbeitgeber
Krankmeldung in Großbritannien: Statutory Sick Pay, Fit Note, Rechte im Krankheitsfall und Arbeitgeberpflichten - kompakt erklärt für Unternehmen in UK.
Inhaltsverzeichnis
Wer in oder mit Großbritannien arbeitet, sollte die Feinheiten der dortigen Regeln zur krankheitsbedingten Abwesenheit kennen. Der rechtliche Rahmen sorgt nicht nur dafür, dass Beschäftigte während einer Erkrankung angemessen abgesichert sind, sondern legt auch fest, welche Pflichten Arbeitgeber beim Umgang mit diesen Abwesenheiten haben. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Krankmeldung in Großbritannien.
Grundlagen der Krankmeldung in Großbritannien
In Großbritannien ergibt sich der Umgang mit Krankheit aus dem Zusammenspiel gesetzlicher Ansprüche und individueller Arbeitsverträge. Beschäftigte haben Anspruch auf Freistellung, wenn sie zu krank zum Arbeiten sind, und in vielen Fällen auf Statutory Sick Pay (SSP), sobald die Abwesenheit über vier aufeinanderfolgende Tage hinausgeht. SSP dient als finanzielles Sicherheitsnetz während der Erkrankung, damit sich Beschäftigte auf ihre Genesung konzentrieren können, ohne zusätzlich unter Einkommensverlust zu leiden.
Statutory Sick Pay (SSP): die Grundlage
SSP bildet die Basis der Ansprüche im Krankheitsfall und legt fest, welche Mindestunterstützung Arbeitgeber leisten müssen. Gezahlt wird für bis zu 28 Wochen, und zwar zu einem Basissatz für alle, die die Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine Mindestverdienstgrenze sowie die rechtzeitige Meldung und der Nachweis der Erkrankung.
Nachweis der Erkrankung
Wer länger als sieben Tage krank ist (einschließlich arbeitsfreier Tage), muss dem Arbeitgeber eine ärztliche „Fit Note“ vorlegen (früher als Sick Note bezeichnet). Bei Abwesenheiten von bis zu sieben Tagen können Arbeitgeber eine Selbstauskunft verlangen, also ein Formular oder Schreiben mit den Krankheitstagen.
Mehr als das gesetzliche Minimum
SSP setzt zwar den Mindeststandard, viele Arbeitgeber bieten im Rahmen ihres Leistungspakets jedoch großzügigere Regelungen an. Erweiterte Entgeltfortzahlungen über dem gesetzlichen Minimum können ein wichtiger Faktor sein, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Wettbewerbsfähige Leistungen im Krankheitsfall unterstreichen zudem das Engagement für die Belegschaft, entsprechen internationalen Best Practices und stärken den Ruf als bevorzugter Arbeitgeber.
Herausforderungen und bewährte Vorgehensweisen
Sich im britischen Krankheitsrecht sicher zu bewegen, erfordert genaue Kenntnis der lokalen Vorschriften und ein durchdachtes HR-Management. Wichtig sind aktuelle Aufzeichnungen über Krankheitszeiten, eine faire und einheitliche Anwendung der Regelungen sowie eine offene Kommunikation mit den Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten. Darüber hinaus sollten Unternehmen Gesetzesänderungen im Blick behalten und ihre Richtlinien bei Bedarf anpassen, um rechtssicher zu bleiben und ihre Belegschaft gut zu unterstützen. Für Unternehmen, die britische Beschäftigte ohne eigene Gesellschaft vor Ort anstellen, kann ein Employer of Record in Großbritannien die SSP-Abwicklung und die Einhaltung der Vorschriften übernehmen.
Rechte während der Krankheit
Der Arbeitsvertrag läuft während der krankheitsbedingten Abwesenheit weiter. Das bedeutet, dass Beschäftigte weiterhin Urlaubsanspruch erwerben und vor unrechtmäßiger Kündigung geschützt sind.
Rückkehr an den Arbeitsplatz
Viele Arbeitgeber haben einen „Return to Work“-Prozess, der oft ein Gespräch mit der oder dem Beschäftigten umfasst, um den Gesundheitszustand und mögliche Unterstützung bei der Rückkehr zu besprechen.
Behinderung berücksichtigen
Gilt die Erkrankung als Behinderung im Sinne des Equality Act 2010, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, angemessene Anpassungen vorzunehmen, die dem Gesundheitszustand Rechnung tragen.
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Gut zu wissen
Häufig gestellte Fragen
SSP ist die gesetzliche Mindestentgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die britische Arbeitgeber leisten müssen, und wird für bis zu 28 Wochen gezahlt. Anspruch besteht in der Regel, wenn die Abwesenheit über vier aufeinanderfolgende Tage hinausgeht und Voraussetzungen wie eine Mindestverdienstgrenze sowie die rechtzeitige Meldung und der Nachweis der Erkrankung erfüllt sind.
Wer länger als sieben Tage krank ist, einschließlich arbeitsfreier Tage, muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Fit Note (früher Sick Note) vorlegen. Bei Abwesenheiten von bis zu sieben Tagen können Arbeitgeber eine Selbstauskunft verlangen, also ein Formular oder Schreiben mit den Krankheitstagen.
Ja. Der Arbeitsvertrag läuft während der Krankheit weiter, Beschäftigte erwerben also weiterhin Urlaubsanspruch und sind vor unrechtmäßiger Kündigung geschützt. Gilt die Erkrankung als Behinderung im Sinne des Equality Act 2010, ist der Arbeitgeber zudem gesetzlich verpflichtet, angemessene Anpassungen vorzunehmen.
Ja. Viele Arbeitgeber bieten als Teil ihres Leistungspakets erweiterte Entgeltfortzahlungen über dem gesetzlichen Minimum an. Wettbewerbsfähige Leistungen im Krankheitsfall helfen dabei, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, und zeigen ein ernst gemeintes Engagement für die Belegschaft.