Schweiz · Employer of Record · Payroll · PEO

Employer of Record & Payroll Schweiz

Sie haben die Person gefunden, die Sie in der Schweiz einstellen möchten — jetzt brauchen Sie einen rechtskonformen Weg, sie anzustellen, in einem Land, das Personalverleih strenger reguliert als fast jedes andere in Europa. JN Recruitment ist der Expansion-Partner, der internationale Unternehmen mit geprüften Employer-of-Record- und Payroll-Partnern in der Schweiz verbindet — in der Schweiz domizilierte, SECO-lizenzierte Anbieter plus die Arbeitsrechtler, Treuhänder und Buchhalter, die eine Schweiz-Expansion tatsächlich braucht — und liefert selbst das Boutique-Recruiting, das den Kandidaten überhaupt erst findet.

  • In der Schweiz einstellen ohne Gründung einer AG oder GmbH — über einen lizenzierten, in der Schweiz domizilierten EOR
  • Geprüftes Netzwerk: SECO-lizenzierte EOR-Anbieter, Lohnbüros, Arbeitsrechtler & Treuhänder
  • Hauptsitz in Mannheim — DACH-Arbeitsrealität, Abdeckung auf Deutsch und Französisch
Unsere Nischen
  • Maschinen- & Anlagenbau
  • Industrietechnik
  • Recycling- & Umwelttechnik
5–10 Tage

bis ein lizenzierter Schweizer EOR einen konformen Arbeitsvertrag ausstellt, sobald Unterlagen und Bewilligungen vorliegen

≈15% obendrauf

typische Arbeitgeber-Sozialabgaben auf ein Schweizer Bruttogehalt — alters- und planabhängig, vor dem Angebot budgetiert

SECO Lizenz

Schweizer Personalverleih erfordert eine eidgenössische SECO-Lizenz und einen in der Schweiz domizilierten Anbieter — das Erste, was wir prüfen

€0 für Sie

unsere Empfehlung ist kostenlos — der beste Spezialist aus unserem geprüften Schweizer Netzwerk, passend zu Ihrem Fall

Payroll-Partner Schweiz

Ihr Payroll- & EOR-Partner für den Schweizer Markt

Die Schweiz zahlt die höchsten Gehälter Europas — und überwacht, wie diese Gehälter angestellt werden, strenger als fast jeder Markt, in den Sie eintreten werden. Personalverleih ist eine bewilligungspflichtige Tätigkeit: Ein Employer of Record braucht zusätzlich zur kantonalen eine eidgenössische SECO-Lizenz, und das Gesetz verlangt, dass der Anbieter eine in der Schweiz domizilierte Gesellschaft ist — Personalverleih in die Schweiz aus einer ausländischen Gesellschaft ist schlicht verboten. Rechnen Sie AHV, BVG-Pensionskasse, Unfallversicherung, Quellensteuer für ausländische Staatsangehörige und einen 13. Monatslohn hinzu, und es wird klar, warum improvisierte Setups hier scheitern. Schweizer Kandidaten erwarten derweil ein makelloses, vollständig konformes Anstellungspaket — alles darunter kostet Sie die Einstellung.

Es gibt zwei saubere Wege. Wenn Sie eine Schweizer Gesellschaft haben (oder aufbauen werden), übernimmt ein Payroll-Dienstleister in der Schweiz die monatliche Lohnabrechnung, die AHV- und Pensionskassen-Administration und die Quellensteuer-Meldungen für Sie. Wenn Sie keine Gesellschaft haben und noch keine wollen, stellt ein Employer of Record (EOR) — ein in der Schweiz domizilierter, SECO-lizenzierter Anbieter — Ihre neue Kraft legal in der Schweiz an, während Sie die tägliche Arbeit steuern; was viele US-Unternehmen einen PEO nennen würden. Für Einzelanstellungen existiert ein drittes, weniger bekanntes Konstrukt: das ANobAG-Setup, bei dem der Arbeitnehmer eines ausländischen Arbeitgebers die Schweizer Sozialversicherung selbst abrechnet. Welcher Weg passt, hängt von Bewilligungen, Mitarbeiterzahl und Horizont ab — und früher oder später braucht eine Schweiz-Expansion auch einen Arbeitsrechtler, einen Treuhänder und einen Buchhalter. Wir prüfen all das für Sie.

JN Recruitment ist eine Boutique-Personalberatung mit Hauptsitz in Mannheim und Büros in Polen und Zypern — und der Expansion-Partner, den internationale Unternehmen für den Schweizer Markt nutzen. Jahre der Vermittlung von Kandidaten in die Schweiz haben uns ein Netzwerk der besten Arbeitsrechtler, Treuhänder, Lohnbüros, Buchhalter und SECO-lizenzierten EOR-Anbieter des Landes aufgebaut. Wir empfehlen genau die Spezialisten, die Ihr Fall braucht — kostenlos, zu den Standardkonditionen des Partners — und bleiben Ihr zentraler Ansprechpartner. Was wir selbst liefern, ist das Headhunting: die Personalberatung für Vertrieb in der Schweiz, die internationale Maschinenbau-, Industrietechnik- und Recyclingunternehmen bereits für den Markteintritt nutzen.

Was wir organisieren

Payroll- & Employment-Services in der Schweiz

Egal, in welchem Stadium Ihre Schweiz-Pläne sind — erste Einstellung ohne Gesellschaft oder ein ganzes Team auf einer bestehenden AG oder GmbH — das liefert unser geprüftes Schweizer Netzwerk: lizenzierte EOR-Anbieter, Lohnbüros, Arbeitsrechtler, Treuhänder und Buchhalter, von uns gematcht und vorgestellt:

Employer of Record (EOR) Schweiz

Ein in der Schweiz domizilierter, SECO-lizenzierter Partner wird rechtlicher Arbeitgeber Ihrer neuen Kraft — Schweizer Arbeitsvertrag, 13. Monatslohn, AHV, BVG-Pensionskasse, Unfallversicherung und Quellensteuer — während Sie die Arbeit im Tagesgeschäft führen. Keine AG oder GmbH nötig, und die Lizenzpflicht ist genau der Grund, warum wir prüfen, bevor wir vorstellen.

Payroll-Services & Lohnbüro

Für Unternehmen mit Schweizer Gesellschaft: Ein spezialisiertes Lohnbüro übernimmt die monatliche Lohnabrechnung, AHV/ALV-Abrechnungen, BVG-Pensionskassen-Administration, Unfallversicherungs-Deklarationen, die Quellensteuer für ausländische Mitarbeitende und die Lohnausweise zum Jahresende — ohne dass Sie eigene Schweizer Payroll-Expertise brauchen.

PEO- & Co-Employment-Lösungen

Sie suchen nach „PEO Schweiz“? Den US-PEO gibt es im Schweizer Recht nicht — die konformen Konstrukte sind lizenzierter Personalverleih (EOR), ausgelagerte Payroll auf Ihrer eigenen Gesellschaft oder der ANobAG-Weg für die Einzelanstellung eines ausländischen Arbeitgebers. Wir übersetzen, was Sie tatsächlich brauchen, in das richtige Schweizer Konstrukt.

Arbeitsrecht, Steuern & Treuhand

Spezialisierte Arbeitsrechtler für wasserdichte Schweizer Verträge und Kündigungen, Treuhänder für Registrierungen, Mehrwertsteuer und kantonale Steuerfragen, Buchhalter für die Bücher — die Beraterbank, die jede Schweiz-Expansion irgendwann braucht, bereits geprüft und gebrieft.

Arbeitsbewilligungen & Contractor-Compliance

Bewilligungsstrategie für EU/EFTA-Einstellungen unter den bilateralen Abkommen und Kontingentplanung für Drittstaatsangehörige — plus Audits von Schweizer Freelance-Setups: Die Ausgleichskasse stuft verdeckte Selbstständigkeit um, und Partner überführen Contractor in konforme Anstellung, bevor das passiert.

Recruiting & Headhunting — von uns

Der Teil, den wir selbst liefern: Executive Search für technische Vertriebs- und Führungsrollen in der Schweiz, auf Deutsch und Französisch. Wenn Sie den Kandidaten noch nicht haben, finden wir ihn — und schalten Anstellung und Payroll hinter dem unterschriebenen Angebot dazu.

100+ Unternehmen sind erfolgreich expandiert mit unseren Platzierungen

Marktwissen

Anstellen in der Schweiz: was Arbeitgeber wissen sollten

Schweizer Arbeitsrecht ist auf dem Papier liberal und streng in seinen Konstrukten — flexibles Kündigungsrecht, aber bewilligungspflichtiger Personalverleih und obligatorische Versicherungen. Die Essentials, auf die wir jedes Unternehmen vor einer Schweizer Einstellung briefen:

CH

Der EOR muss Schweizer sein — per Gesetz

Personalverleih in die Schweiz aus dem Ausland ist verboten: Ein Employer of Record muss eine in der Schweiz domizilierte Gesellschaft mit kantonaler Bewilligung sein und für grenzüberschreitende Konstellationen eine eidgenössische SECO-Lizenz halten. Globale EOR-Plattformen ohne lizenzierte Schweizer Gesellschaft können hier nicht legal für Sie anstellen. Lizenz und Domizil sind die ersten beiden Punkte, die wir bei jeder Schweizer Vorstellung verifizieren.

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Kein nationaler Mindestlohn — aber kantonale

Die Schweiz hat keinen eidgenössischen Mindestlohn, und die meisten Fachgehälter liegen weit über jeder Untergrenze. Aber mehrere Kantone haben eigene eingeführt — Genf hat mit rund CHF 24 pro Stunde den höchsten — und allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge setzen in manchen Branchen Minima, die auch einen EOR binden. Wo Sie anstellen, zählt — nicht nur, was Sie zahlen.

13.

Monatslohn, 1–3 Monate Kündigungsfrist — liberales Kündigungsrecht

Ein 13. Monatslohn ist der Schweizer Standard, die Kündigungsfrist läuft ein bis drei Monate auf Monatsende, die Probezeit ein bis drei Monate — und darüber hinaus ist das Schweizer Kündigungsrecht bekannt liberal: kein Kündigungsschutzregime nach deutschem Muster, keine Abfindungspflicht. Was die Schweiz beim Kündigungsrecht verzeiht, verlangt sie bei Payroll-Präzision und Versicherungs-Compliance.

BVG

Berufliche Vorsorge — die Kostenvariable

Über die staatliche AHV hinaus muss jeder Mitarbeitende oberhalb der Eintrittsschwelle in einer BVG-Pensionskasse versichert sein, mit altersabhängigen Sparbeiträgen von 7% bis 18% des koordinierten Lohns und mindestens hälftiger Arbeitgeberbeteiligung. Das ist der Grund, warum zwei Schweizer Payroll-Offerten für dasselbe Bruttogehalt um Tausende Franken auseinanderliegen können — und eine Position, die wir von Partnern immer separat ausweisen lassen.

Arbeitgeberkosten-Benchmarks

Was ein Schweizer Mitarbeitender wirklich kostet

Payroll-Offerten in der Schweiz bauen auf den eidgenössischen Sozialversicherungen plus BVG-Pensionskasse und Unfalldeckung auf. Das aktuelle Bild — die Quelle der „rund 15% obendrauf“-Regel, mit der jedes Arbeitgeberbudget rechnen sollte:

Beitrag Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmer zahlt
AHV/IV/EO (staatliche Rente, Invalidität, Erwerbsersatz) 5.3% 5.3%
Arbeitslosenversicherung (ALV) 1.1% 1.1%
Berufliche Vorsorge (BVG, altersabhängige Sparbeiträge) ≈3.5–9% ≈3.5–9%
Berufsunfallversicherung (UVG-BU) ≈0.2–1.5%
Nichtberufsunfallversicherung (UVG-NBU) ≈1–2%
Familienausgleichskasse (FAK) & Verwaltungskosten ≈1.5–3%

Orientierungswerte, gerundet: Das BVG hängt vom Alter des Mitarbeitenden und dem gewählten Vorsorgeplan ab, Unfallprämien von der Branche, Familienzulagen-Sätze vom Kanton; eine Krankentaggeldversicherung (KTG) ist üblich und wird meist geteilt. Die ALV ist bei einem versicherten Lohn von rund CHF 148.000 gedeckelt. Faustregel: Ein Bruttogehalt von CHF 120.000 kostet den Arbeitgeber all-in rund CHF 135.000–140.000. Verbindlich ist die Offerte Ihres Payroll- oder EOR-Partners.

Fragen & Antworten Schweiz

Payroll & EOR in der Schweiz: häufig gestellte Fragen

Ja — über einen lizenzierten Schweizer Employer of Record. Der EOR stellt Ihren Kandidaten mit Schweizer Arbeitsvertrag an, führt Payroll, AHV, BVG-Pensionskasse und Unfallversicherung, und Sie steuern die tägliche Arbeit. Die Schweizer Besonderheit: Der Anbieter muss in der Schweiz domiziliert sein und eine Personalverleih-Bewilligung halten — SECO-lizenziert für grenzüberschreitende Konstellationen — weil Personalverleih in die Schweiz aus einer ausländischen Gesellschaft verboten ist. Für eine Einzelanstellung ist das ANobAG-Konstrukt eine schlanke Alternative. Wir vermitteln Ihnen den Weg, der passt.

Der EOR ist der rechtliche Arbeitgeber nach Schweizer Recht. Er stellt einen konformen Schweizer Arbeitsvertrag inklusive des üblichen 13. Monatslohns aus, meldet den Mitarbeitenden bei der Ausgleichskasse für AHV/IV/EO an, schließt ihn einer BVG-Pensionskasse und Unfallversicherung an, führt die Quellensteuer für ausländische Staatsangehörige ohne C-Bewilligung ab, stellt monatliche Lohnabrechnungen und den Lohnausweis zum Jahresende aus und unterstützt den Bewilligungsprozess. Sie bleiben für die Arbeit selbst verantwortlich und erstatten dem EOR Bruttogehalt, Arbeitgeberbeiträge und eine Servicegebühr.

Schweizer EOR-Preise liegen an der Spitze der europäischen Spanne — typischerweise pauschal CHF 500–1.000 pro Mitarbeitendem und Monat oder ein Prozentsatz des Bruttogehalts, was die Lizenzanforderungen und das Gehaltsniveau widerspiegelt. Das kommt zum Gehalt und rund 15% Arbeitgeberbeiträgen hinzu. Vergleichen Sie das mit der Gründung einer AG (CHF 100.000 Aktienkapital, hälftig einbezahlt) oder GmbH (CHF 20.000) plus Buchhaltung und Payroll — unter drei bis fünf Mitarbeitenden lohnt sich das selten. Wir nennen Ihnen die monatliche All-in-Zahl, bevor Sie sich binden.

Budgetieren Sie rund 12–20%, mit 15% als fairem Mittelwert: AHV/IV/EO mit 5.3%, Arbeitslosenversicherung mit 1.1%, die Arbeitgeberhälfte der BVG-Pensionskasse (altersabhängig, rund 3.5–9%), Berufsunfallversicherung und die kantonale Familienzulagen-Abgabe. Die Spanne ist breiter als in EU-Märkten, weil das BVG mit dem Alter des Mitarbeitenden und der Großzügigkeit des Plans steigt. Als Faustregel kostet ein Bruttogehalt von CHF 120.000 den Arbeitgeber all-in rund CHF 135.000–140.000 pro Jahr — vor Bonus, Auto oder EOR-Gebühr.

In den USA co-beschäftigt ein PEO Ihr Personal, während Sie Ihre eigene Gesellschaft behalten; ein EOR stellt es vollständig an, sodass Sie keine brauchen. Das Schweizer Recht kennt beide Begriffe nicht — das regulierte Konstrukt hinter EOR ist Personalverleih nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz, das eine Bewilligung und einen in der Schweiz domizilierten Anbieter verlangt. „PEO Schweiz“-Angebote sind daher entweder lizenzierter Verleih, ausgelagerte Payroll auf Ihrer eigenen Gesellschaft — oder etwas Nicht-Konformes. Wir prüfen, was ein Partner tatsächlich liefert, bevor wir ihn vorstellen.

Ja — innerhalb enger Grenzen. EOR ist rechtlich Personalverleih: Der Anbieter braucht eine kantonale Bewilligung, für grenzüberschreitenden Verleih zusätzlich eine eidgenössische SECO-Lizenz, muss in der Schweiz domiziliert sein und darf grundsätzlich keine Mitarbeitenden aus der Schweiz an ein Unternehmen im Ausland verleihen — weshalb das klassische Modell ein ausländisches Unternehmen ist, das einen Schweizer EOR für einen in der Schweiz ansässigen Mitarbeitenden nutzt. Unbewilligte Konstellationen riskieren Bußen und nicht durchsetzbare Verträge. Lizenz und Domizil sind die ersten Punkte unseres Partner-Vettings.

Ja. Wenn Ihre AG, GmbH oder Zweigniederlassung bereits existiert, übernimmt ein Schweizer Payroll-Partner den monatlichen Lauf: Lohnabrechnungen mit dem 13. Monatslohn, AHV/ALV-Abrechnungen mit der Ausgleichskasse, BVG-Pensionskassen-Administration, Unfallversicherungs-Deklarationen, Quellensteuer-Meldungen je Kanton und Lohnausweise zum Jahresende. Typische Preise laufen pro Lohnabrechnung und Monat. Dieselben Partner übernehmen die Arbeitgeber-Registrierungen, falls Ihre Gesellschaft in der Schweiz noch nie jemanden angestellt hat.

Über einen lizenzierten EOR: typischerweise fünf bis zehn Arbeitstage, sobald die Unterlagen vollständig sind — für EU/EFTA-Staatsangehörige ist die Arbeitsbewilligung unter den bilateralen Abkommen ein weitgehend administrativer Schritt, während Drittstaatsangehörige Kontingenten und längeren Vorlaufzeiten unterliegen, die wir vorab einplanen. Erst eine eigene Gesellschaft aufzubauen dauert Wochen bis Monate. In der Praxis ist die bindende Beschränkung meist die Kündigungsfrist des Kandidaten — ein bis drei Monate auf Monatsende bei den meisten Schweizer Fachkräften — und das ist als Recruiter der Teil, den wir aktiv für Sie managen.

Nur, wenn sie tatsächlich selbstständig sind. Schweizer Ausgleichskassen entscheiden den Selbstständigkeitsstatus von Fall zu Fall — ein Auftraggeber, feste Arbeitszeiten und Eingliederung in Ihre Organisation bedeuten Anstellung, unabhängig vom Vertragsetikett, und eine Umqualifizierung heißt rückwirkende AHV-, BVG- und Unfallversicherungsbeiträge, größtenteils von Ihnen zu tragen. Für eine echte Einzelauftraggeber-Konstellation mit ausländischem Arbeitgeber existiert der ANobAG-Weg — er muss aber korrekt aufgesetzt werden. Unsere Partner auditieren und überführen bestehende Contractor-Setups, bevor es die Ausgleichskasse tut.

Nein — und das ist Absicht. JN Recruitment ist eine Boutique-Personalberatung und Ihr Expansion-Partner für die Schweiz: Über Jahre der Kandidatenvermittlung hierher haben wir ein geprüftes Netzwerk der besten Arbeitsrechtler, Treuhänder, Lohnbüros, Buchhalter und SECO-lizenzierten EOR-Anbieter aufgebaut — und wir empfehlen genau die Spezialisten, die Ihr Fall braucht. Sie schließen direkt mit dem Partner zu dessen Standardkonditionen ab; die Empfehlung kostet Sie nichts, und wir bleiben Ihr zentraler Ansprechpartner. Was wir selbst liefern, ist die Suche: Wenn der Kandidat noch nicht existiert, findet ihn unser Schweiz-Headhunting — auf Deutsch und Französisch.

Europaweit

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Jonas Strambach – Director & Senior Recruiter, JN Recruitment
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Jonas Strambach Director & Senior Recruiter, JN Recruitment
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