Spanien · Employer of Record · Payroll · PEO

Employer of Record & Payroll Spanien

Sie haben die Person gefunden, die Sie in Spanien anstellen möchten — jetzt brauchen Sie einen rechtssicheren Weg der Anstellung. JN Recruitment ist der Expansion-Partner, der internationale Unternehmen mit geprüften Employer-of-Record- und Payroll-Partnern in Spanien verbindet — plus den Arbeitsrechtlern, Steuerberatern, gestorías und Buchhaltern, die eine spanische Expansion wirklich braucht — und liefert selbst die Boutique-Personalberatung, die den Kandidaten überhaupt erst findet.

  • In Spanien Personal anstellen ohne Gründung einer S.L. — rechtssichere EOR-Anstellung in Tagen statt Monaten
  • Geprüftes Netzwerk: EOR-Anbieter, gestorías, Arbeitsrechtler, Steuerberater & Buchhalter
  • Boutique-Personalberatung mit Hauptsitz in Mannheim — spanische Einstellungspraxis, täglich gelebt
Unsere Nischen
  • Maschinen- & Anlagenbau
  • Industrietechnik
  • Recycling- & Umwelttechnik
3–5 Tage

bis ein EOR die alta abschließt und einen rechtssicheren spanischen Arbeitsvertrag ausstellt

≈31% obendrauf

Arbeitgeber-Sozialabgaben auf ein spanisches Bruttogehalt — budgetiert, bevor Sie das Angebot machen

0 Gesellschaften

keine S.L. erforderlich — mit einem Employer of Record ist der Partner der rechtliche Arbeitgeber in Spanien

€0 für Sie

unsere Empfehlung ist kostenlos — der beste Spezialist aus unserem geprüften spanischen Netzwerk, passend zu Ihrem Fall

Payroll-Partner Spanien

Ihr Payroll- & EOR-Partner für den spanischen Markt

Spanien ist die viertgrößte Volkswirtschaft der Europäischen Union — und ein Markt, in dem die Anstellung mit Formalitäten beginnt. Ein unbefristeter Vertrag (contrato indefinido) als gesetzlicher Standard, die Registrierung des Arbeitgebers bei der Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS), die alta des Mitarbeiters vor dem ersten Arbeitstag, die Vertragsregistrierung beim SEPE, Gehälter üblicherweise in vierzehn Raten gezahlt: Nichts davon ist optional, und alles davon steht an, bevor Ihr neuer Mitarbeiter eine erste nómina erhält. Unternehmen, die ihren Kandidaten bereits gefunden haben, verlieren hier Wochen — oder improvisieren mit einem Freelance-Vertrag, den die Arbeitsinspektion später umqualifiziert.

Es gibt zwei saubere Wege. Wenn Sie eine spanische Gesellschaft haben (oder aufbauen werden), übernimmt ein Payroll-Dienstleister in Spanien — typischerweise eine gestoría oder asesoría laboral — die monatlichen nóminas, Sozialversicherungsmeldungen und Registrierungen für Sie. Wenn Sie keine Gesellschaft haben und noch keine wollen, stellt ein Employer of Record (EOR) Ihren Mitarbeiter rechtlich in Spanien an, während Sie die tägliche Arbeit steuern — was viele US-Unternehmen einen PEO nennen würden. Der Markt für beides ist überfüllt und intransparent; Strukturen, Leistungstiefe und Preise variieren enorm — und Spaniens Regeln zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung (cesión ilegal de trabajadores) machen das Setup des Anbieters zu einer Compliance-Frage, nicht zu einem Detail. Früher oder später braucht eine spanische Expansion außerdem einen Arbeitsrechtler, einen Steuerberater und einen Buchhalter. Wir prüfen all das für Sie.

JN Recruitment ist eine Boutique-Personalberatung mit Hauptsitz in Mannheim und Büros in Polen und Zypern — und der Expansion-Partner, den internationale Unternehmen für den spanischen Markt nutzen. Jahre der Personalvermittlung in Spanien haben uns ein Netzwerk der besten Arbeitsrechtler, Steuerberater, gestorías, Buchhalter und geprüften EOR-Anbieter im Land aufgebaut. Wir empfehlen genau die Spezialisten, die Ihr Fall braucht — kostenlos, zu den Standardkonditionen des Partners — und bleiben Ihr zentraler Ansprechpartner. Was wir selbst liefern, ist das Headhunting: die Vertriebs-Personalberatung für Spanien, die internationale Maschinenbau-, Industrietechnik- und Recyclingunternehmen bereits für den Markteintritt nutzen.

Was wir organisieren

Payroll- & Anstellungsservices in Spanien

Egal, in welcher Phase Ihre Spanien-Pläne stehen — erste Anstellung ohne Gesellschaft oder ein ganzes Team auf einer bestehenden S.L. — das liefert unser geprüftes spanisches Netzwerk: EOR-Anbieter, gestorías, Arbeitsrechtler, Steuerberater und Buchhalter, von uns ausgewählt und vorgestellt:

Employer of Record (EOR) Spanien

Der Partner wird der rechtliche Arbeitgeber Ihres Mitarbeiters in Spanien — spanischer Arbeitsvertrag unter dem richtigen convenio colectivo, alta bei der TGSS, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Steuereinbehalt — während Sie die Arbeit im Tagesgeschäft steuern. Startklar in Tagen, keine S.L. erforderlich. Der Standardweg für die erste Anstellung in Spanien.

Payroll-Services & gestoría

Für Unternehmen mit spanischer Gesellschaft: Eine spezialisierte gestoría oder asesoría laboral übernimmt die monatlichen nóminas, Sozialversicherungsbeiträge über das SILTRA-System, IRPF-Steuermeldungen an die Finanzbehörde, Vertragsregistrierungen beim SEPE und Jahresendbescheinigungen — ohne eigenes spanisches Payroll-Know-how im Haus.

PEO & Co-Employment-Lösungen

Sie suchen nach einem „PEO Spanien"? Das US-Modell PEO existiert im spanischen Recht nicht 1:1 — Arbeitnehmerüberlassung ist lizenzierten Zeitarbeitsfirmen (ETTs) vorbehalten, und die rechtssicheren Äquivalente sind EOR-Anstellung oder ausgelagerte Lohnabrechnung auf Ihrer eigenen Gesellschaft. Wir übersetzen, was Sie tatsächlich brauchen, in das richtige spanische Konstrukt.

Arbeitsrecht, Steuern & Buchhaltung

Spezialisierte Arbeitsrechtler für wasserdichte spanische Verträge, convenio-Einstufung und Beendigungen, Steuerberater für Registrierungen und Meldungen, Buchhalter für die Bücher — die Beraterbank, die jede spanische Expansion irgendwann braucht, bereits geprüft und gebrieft.

HR-Outsourcing & Contractor-Compliance

Onboarding-Unterlagen, Arbeitszeiterfassung (registro horario ist in Spanien Pflicht), Abwesenheitsmanagement und gesetzliche Registrierungen — plus Audits spanischer Freelance-Konstrukte: Die Arbeitsinspektion verfolgt falsos autónomos aktiv, und Partner überführen Contractors in rechtssichere Anstellung, bevor es dazu kommt.

Recruiting & Headhunting — durch uns

Der Teil, den wir selbst liefern: Executive Search für technische Vertriebs- und Führungspositionen in Spanien. Wenn Sie den Kandidaten noch nicht haben, finden wir ihn — und docken Anstellung und Lohnabrechnung hinter dem unterschriebenen Angebot an.

100+ Unternehmen sind erfolgreich expandiert mit unseren Platzierungen

Marktwissen

Anstellen in Spanien: was Arbeitgeber wissen sollten

Die spanische Anstellung ist formal am Anfang und flexibel am Ende — kurze Kündigungsfristen, lange Checklisten. Die Essentials, auf die wir jedes Unternehmen vor einer Anstellung in Spanien briefen:

14

Gehaltszahlungen pro Jahr

Spanische Bruttogehälter werden üblicherweise in vierzehn Raten gezahlt — zwölf Monatszahlungen plus zwei pagas extraordinarias im Sommer und zu Weihnachten, auf Wunsch oft in zwölf Raten umgelegt. Der gesetzliche Mindestlohn (SMI) folgt derselben Logik mit rund €1.184 pro Monat bei vierzehn Zahlungen. Budgets und EOR-Angebote sollten immer vom Jahresbrutto ausgehen.

6

Monate Probezeit — 15 Tage Kündigungsfrist

Qualifizierte Fachkräfte können mit bis zu sechs Monaten Probezeit auf einem unbefristeten Vertrag angestellt werden, und die gesetzliche Kündigungsfrist bei Eigenkündigung beträgt nur 15 Tage — selbst Senior-Verträge vereinbaren selten mehr als ein bis drei Monate. Spanien ist einer der schnellsten großen EU-Märkte, um einen unterschriebenen Kandidaten tatsächlich an den Start zu bringen.

ETT

Arbeitnehmerüberlassung ist ein lizenziertes Geschäft

Die Überlassung von Arbeitskräften ist in Spanien lizenzierten Zeitarbeitsfirmen (empresas de trabajo temporal) vorbehalten. Alles andere riskiert die Einstufung als cesión ilegal de trabajadores — illegale Arbeitnehmerüberlassung — mit gesamtschuldnerischer Haftung beider Unternehmen. Ein seriöser EOR ist als echter, direkter Arbeitgeber strukturiert; wie ein Anbieter aufgestellt ist, prüfen wir als Erstes vor jeder Vorstellung.

Alta

Angemeldet vor dem ersten Arbeitstag

Der Arbeitgeber braucht ein Beitragskonto (código de cuenta de cotización) bei der TGSS, die alta des Mitarbeiters muss vor Arbeitsbeginn eingereicht werden, der Vertrag geht innerhalb von zehn Tagen an das SEPE, und die verpflichtende Arbeitszeiterfassung gilt ab Tag eins. Ein Erstarbeitgeber in Spanien arbeitet diese Checkliste ab, bevor die Lohnabrechnung überhaupt laufen kann — der größte Zeitfresser, den ein EOR- oder Payroll-Partner beseitigt.

Arbeitgeberkosten-Benchmarks

Was ein Mitarbeiter in Spanien wirklich kostet

Payroll-Angebote in Spanien bauen auf den Sozialversicherungsbeiträgen auf, die beide Seiten auf das Bruttogehalt zahlen. Das Bild für 2026 — die Quelle der Faustregel „rund 31% obendrauf", mit der jedes Arbeitgeberbudget rechnen sollte:

Beitrag Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmer zahlt
Allgemeine Risiken (contingencias comunes) 23.6% 4.7%
Arbeitslosenversicherung (desempleo, unbefristeter Vertrag) 5.5% 1.55%
Lohngarantiefonds (FOGASA) 0.2%
Berufliche Weiterbildung (formación profesional) 0.6% 0.1%
Generationengerechtigkeits-Mechanismus (MEI) ≈0.7% ≈0.15%
Arbeitsunfallversicherung (AT/EP, je nach Branche) ≈1–3%

Orientierungswerte für 2026, gerundet: Unfallversicherungssätze variieren je nach Branche, der MEI-Satz soll Jahr für Jahr steigen, und eine monatliche Beitragsbemessungsgrenze (base máxima, rund €4.900) deckelt die meisten Positionen bei Gutverdienern — mit einem zusätzlichen Solidaritätsbeitrag darüber. Faustregel: Ein Bruttogehalt von €50.000 kostet den Arbeitgeber rund €65.000 gesamt. Verbindlich ist das Angebot Ihres Payroll- oder EOR-Partners.

Spanien — Fragen & Antworten

Payroll & EOR in Spanien: häufig gestellte Fragen

Ja. Ein Employer of Record (EOR) stellt Ihren Kandidaten in Spanien in Ihrem Auftrag an: Der EOR hält den spanischen Arbeitsvertrag, reicht die alta bei der TGSS ein, führt Lohnabrechnung und Sozialversicherung, und Sie steuern die tägliche Arbeit. Keine S.L., kein spanisches Bankkonto, keine Registrierungen auf Ihrer Seite. Es ist der Standardweg für eine erste Anstellung in Spanien — mit einer spanischen Besonderheit: Arbeitnehmerüberlassung ist lizenzierten ETTs vorbehalten, der EOR muss also als echter direkter Arbeitgeber strukturiert sein — genau das prüft unser Partner-Vetting.

Der EOR ist der rechtliche Arbeitgeber nach spanischem Recht. Er stellt einen rechtssicheren Vertrag unter dem anwendbaren convenio colectivo aus, meldet den Mitarbeiter vor Tag eins bei der Sozialversicherung an, registriert den Vertrag beim SEPE, führt die monatliche nómina, behält die IRPF-Einkommensteuer ein, zahlt die Arbeitgeberbeiträge, führt die verpflichtende Arbeitszeiterfassung und verwaltet Urlaub, Krankheitszeiten und die pagas extraordinarias. Sie bleiben verantwortlich für die Arbeit selbst — Ziele, Aufgaben, Tools, Tagesführung — und erstatten dem EOR Bruttogehalt, Arbeitgeberbeiträge und eine Servicegebühr.

Typische spanische EOR-Preise liegen bei einer Pauschale von €300–600 pro Mitarbeiter und Monat oder einem Prozentsatz des Bruttogehalts — zusätzlich zum Gehalt selbst und rund 31% Arbeitgeber-Sozialabgaben. Vergleichen Sie das mit der Alternative: Eine S.L. zu gründen und zu betreiben bedeutet Notar- und Registerkosten, Stammkapital, Buchhaltung, Quartals- und Jahresmeldungen und ein lokales Payroll-Setup — unterhalb von drei bis fünf Mitarbeitern selten lohnend. Wir vermitteln Ihnen einen Partner, dessen Preisgestaltung zu Ihrer Teamgröße passt, und nennen die monatliche Gesamtsumme, bevor Sie sich binden.

Budgetieren Sie rund 30–33% Arbeitgeber-Sozialabgaben: allgemeine Risiken (23.6%), Arbeitslosenversicherung (5.5% bei unbefristeten Verträgen), FOGASA, berufliche Weiterbildung, den MEI-Rentenzuschlag und branchenabhängige Unfallversicherung. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (base máxima, rund €4.900) deckelt die meisten Positionen bei Gutverdienern, sodass der effektive Prozentsatz bei hohen Gehältern sinkt. Faustregel: Ein Bruttogehalt von €50.000 kostet den Arbeitgeber rund €65.000 gesamt pro Jahr — vor Bonus, Firmenwagen oder EOR-Gebühr.

In den USA beschäftigt ein PEO Ihr Personal gemeinsam mit Ihrer eigenen Gesellschaft; ein EOR stellt es vollständig an, sodass Sie keine brauchen. Das spanische Recht kennt kein 1:1-Äquivalent des US-PEO-Modells — Co-Employment außerhalb einer lizenzierten Zeitarbeitsfirma (ETT) riskiert die Einstufung als illegale Arbeitnehmerüberlassung. Die rechtssicheren spanischen Konstrukte sind EOR-Anstellung, bei der der Anbieter der echte direkte Arbeitgeber ist, oder ausgelagerte Lohnabrechnung und HR-Administration auf Ihrer eigenen S.L. Anbieter verwenden beide Etiketten lose — genau deshalb prüfen wir, was ein Partner tatsächlich liefert, bevor wir ihn vorstellen.

Ja — wenn der Anbieter der echte Arbeitgeber ist. Spanien behält die Überlassung von Arbeitskräften lizenzierten ETTs vor; ein EOR muss Ihren Mitarbeiter daher direkt anstellen, echte Arbeitgeberpflichten ausüben und eine echte spanische Lohnabrechnung führen. Ein Setup, das lediglich eine Rechnung zwischen Sie und den Mitarbeiter schaltet, riskiert die Einstufung als cesión ilegal de trabajadores — mit gesamtschuldnerischer Haftung und dem Anspruch des Mitarbeiters auf eine Festanstellung. Die Anbieterstruktur ist das Erste, was wir in unserem Partner-Vetting verifizieren — und eine Frage, die Sie jedem EOR stellen sollten, mit dem Sie sprechen.

Ja. Wenn Ihre S.L. oder Niederlassung bereits existiert, übernimmt ein spanischer Payroll-Partner — typischerweise eine gestoría oder asesoría laboral — den monatlichen Zyklus: nóminas, Sozialversicherungsbeiträge über SILTRA, IRPF-Steuermeldungen, Vertragsregistrierungen beim SEPE, Arbeitszeiterfassung und Jahresendbescheinigungen. Die typische Abrechnung erfolgt pro Gehaltsabrechnung und Monat. Dieselben Partner übernehmen die Arbeitgeberanmeldungen, falls Ihre Gesellschaft in Spanien noch nie jemanden angestellt hat.

Via EOR: Die alta und ein rechtssicherer spanischer Arbeitsvertrag sind typischerweise innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen fertig, sobald die Unterlagen des Kandidaten vollständig sind — der schnellste rechtssichere Weg in den spanischen Markt. Zuerst eine eigene Gesellschaft aufzubauen dauert Wochen bis Monate inklusive Registrierungen. Und Spanien hat einen strukturellen Vorteil auf der Kandidatenseite: Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Eigenkündigung beträgt nur 15 Tage, und selbst Senior-Verträge überschreiten selten ein bis drei Monate — eine Anstellung in Spanien startet daher oft Monate früher als eine vergleichbare in Deutschland oder Frankreich.

Nur wenn sie tatsächlich selbstständig sind. Spanien verfolgt falsos autónomos aggressiv — die Arbeitsinspektion fährt gezielte Kampagnen, und eine Umqualifizierung bedeutet rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge, Zuschläge und Bußgelder, plus einen fingierten unbefristeten Arbeitsvertrag. Ein einziger Auftraggeber, feste Arbeitszeiten und Einbindung in Ihr Team sind klassische Warnsignale. Wenn die Arbeitsrealität eine Anstellung ist, kostet EOR-Anstellung kaum mehr und beseitigt das Risiko; unsere Partner prüfen und überführen auch bestehende Contractor-Konstrukte.

Nein — und das ist bewusst so. JN Recruitment ist eine Boutique-Personalberatung und Ihr Expansion-Partner für Spanien: Über Jahre der Kandidatenvermittlung hier haben wir ein geprüftes Netzwerk der besten Arbeitsrechtler, Steuerberater, gestorías, Buchhalter und EOR-Anbieter aufgebaut — und wir empfehlen genau die Spezialisten, die Ihr Fall braucht. Sie schließen den Vertrag direkt mit dem Partner zu dessen Standardkonditionen; die Empfehlung kostet Sie nichts, und wir bleiben Ihr zentraler Ansprechpartner. Was wir selbst liefern, ist die Suche: Wenn der Kandidat noch nicht existiert, findet ihn unser spanisches Headhunting.

Europaweit

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Jonas Strambach – Director & Senior Recruiter, JN Recruitment
Unsere Mission ist einfach: Placements, die neue Märkte öffnen.
Jonas Strambach Director & Senior Recruiter, JN Recruitment
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